
Rundschreiben-Nr.: 033109
Anmerkungen zur Sozialstaatsdebatte des Guido Westerwelle
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
"Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein". Spätestens seit dieser Kommentierung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelleistungen im Sozialgesetzbuch II, füllt Guido Westerwelle fast täglich die Medien mit neuen Angriffen auf den Sozialstaat und weist jegliche Kritik an seinen Äußerungen empört zurück.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar hat die Regelleistungen im Zweiten Sozialgesetzbuch ('Hartz IV-Gesetz') für nicht verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Urteil wird der Gesetzgeber bis Ende 2010 aufgefordert, eine "realitätsgerechte Ermittlung der notwendigen Leistungen" umzusetzen. Dabei haben die Richter nicht die Höhe der Regellelstungen als solche für menschenunwürdig und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes widersprechend erklärt, sondern die offenkundig willkürliche Festlegung der Grundsicherungsleistungen für Erwachsene und Kinder sowie die Tatsache, dass bislang die Leistungen nur pauschal und ohne die Berücksichtigung von Einzelfällen bewilligt wurden.
Ich habe von Anfang an die Strategie verfolgt, seitens des AWO Bundesverbands sowohl das Urteil als auch die unmittelbar danach los getretenen Debatten mit der dringend notwendigen Sachlichkeit zu begleiten. Diese Entscheidung beinhaltet, dass wir im medialen Wettbewerb, nicht jeder einzelnen, der ebenso perfiden wie durchschaubaren Entgleisungen des Bundesaußenministers und Vizekanzlers kommentierend hinterherlaufen.
Zu den polemischen und polarisierenden Äußerungen Westerwelles gibt es wahrscheinlich keinen Kritikpunkt, der nicht schon medial durch Einzelpersonen, Parteien und Verbände bis weit ins konservative und liberale Spektrum geäußert wurde. Dies sind die maßgeblichen Gründe, weshalb wir die aktuelle Debatte nicht durch eigene kurzfristige Presseäußerungen begleiten.
Wichtig erscheint mir, dass wir die Debatte durch Sachargumente befördern:
Wir haben unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe in einer Stellungnahme mit unseren Bündnispartnern das Urteil begrüßt und neben einer Erhöhung der Kinderregelsätre noch einmal unsere Forderung nach der Einführung einer sozial gerechten und transparenten Kindergrundsicherung für alle Kinder gefordert. Dieses Konzept bietet die Chance, die Kinder aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System herauszuholen und berücksichtigt sowohl die finanziellen Mindestbedarfe als auch die dringende Notwendigkeit, allen Kindern einen kostenlosen Zugang zu Bildung, Betreuung- und Erziehung zur Verfügung zu steilen. Eine etwas allgemeinere Erläuterung und Kommentierung des Bundesverfassungsgerichtsurteils findet ihr im "Blickpunkt" des kommenden AWOmagazins und bereits vorab in der beigefügten Anlage.
Gleichzeitig arbeiten wir derzeit an einer grundsätzliche Positionierung zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik und zu Hartz IV. Am Ende dieses Verfahrens streben wir eine Beschlussfassung des Bundesausschusses im April 2010 an und bemühen uns bis dahin um eine breite Einbindung von Präsidium, GEKO und Fachleuten des gesamten Verbandes. Sollte der Bundesaußenminister oder die FDP-Bundestagsfraktion tatsächlich eine Grundsatzdebatte zum Sozialstaat im Deutschen Bundestag anstoßen, werden wir dazu mit einer eigenen Erklärung reagieren. Dabei sind wir als AWO argumentativ sehr gut aufgestellt, wie beispielsweise die gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Präsidium "Die Krise annehmen, den Sozialstaat sichern" vom April 2009 oder unser jüngst erschienener Sozialbericht "Was hält die Gesellschaft zusammen?" zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stadler
Vorstandsvorsitzender
Anlage
AWOmagazin 2 2010/Blickpunkt
Wegweisendes Urteil
Mitte Februar diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu den Regelleistungen im Zweiten Sozialgesetzbuch ('HartzIV-Gesetz') gesprochen und diese für nicht verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Urteil wird der Gesetzgeber bis Ende 2010 aufgefordert, eine "realitätsgerechte Ermittlung der notwendigen Leistungen" umzusetzen. Der Vorwurf der Richter richtet sich nicht gegen die Höhe der Regelleistungen an sich, aber gegen die offenkundig willkürliche Festlegung dieser Leistungen. ihre Ableitung und Ausgestaltung ohne Einzelfallprüfung ist menschenunwürdig (Art. 1, GG) und nicht mit dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 GG) vereinbar. Dieser Vorwurf wird vor allem mit Blick auf die Regelleistungen für Kinder formuliert.
Das Urteil macht klar; Es muss nun in Deutschland eine für alle transparente Bestimmung der Armutsgrenze in Deutschland erfolgen. Jedem Hilfebedürftigen müsse diejenige materielle Voraussetzung zugesichert werden, "die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind" lautet es in der Urteilsbegründung. Der Staat wird in die Pflicht genommen, dies zu gewährleisten. Aus dem Urteil wird deutlich, wie bedeutsam Fragen der Bildung und des Zugangs zu Bildung sind. Es kommt Empörung darüber zum Ausdruck, wie wenig bei den Regelleistungen der Umstand angemessener Bildung im allgemeinen und die Bedürfnisse schulpflichtiger Kinder im speziellen bedacht wurden; warum etwa der Schulbedarf nicht zum Existenzminimum eines Kindes gehört.
Das Urteil ist eine wegweisende Grundlage, um Deutschland armutsfester zu machen. Die Regelleistungen für das Arbeitslosengeld II müssen von Grund auf neu bestimmt werden. Aufgrund der gebotenen richterlichen Zurückhaltung vermeidet es das Urteil, konkrete Zahlen zu benennen. Nun muss der Gesetzgeber den ihm gewährten Spielraum nutzen und die Situation jener Menschen verbessern, die von Armut, sozialer Ausgrenzung und sozialen Ungerechtigkeiten betroffen sind. Nach dem Urteil ist mit der Verbesserung der Leistungen insbesondere für Kinder zu rechnen. Die Richter weisen darauf hin, dass dies nicht über Erhöhung der Regelsätze geschehen muss, sondern auch über Sachleistungen erfolgen kann.
Die Debatte um den kostenlosen Zugang zu Kindergartenplätze, Betreuung und Bildung muss wieder stärker belebt werden. Die AWO fordert dies seit langem und wird es auch jetzt wieder betonen. In diesem Zusammenhang plädieren wir beispielsweise seit 2009 mit den Partnern vorn Bündnis Kindergrundsicherung für eine Grundsicherung von 502 Euro für alle Kinder. Diese Grundsicherung soll alle bisherigen Leistungen ersetzten und der Einkommensbesteuerung unterliegen. Damit machen wir einen konkreten Vorschlag ganz im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils. Denn: Alle Kinder, besonders diejenigen Kinder, die in Familien mit niedrigen Einkommen, Arbeitslosigkeit und Notlagen aufwachsen brauchen endlich eine bedarfsdeckende Förderung, um mit all ihren Potenzialen in unsere Gesellschaft hineinzuwachsen. Klar ist ebenso: Finanzielle Abenteuer wie Steuersenkungen bei ansteigender Staatsverschuldung und auf Kosten der Zukunft unserer Kinder und Jugend können wir uns nicht leisten. Vielleicht wäre es auch einmal an der Zeit, zur Finanzierung ernsthaft und ohne Tabus die Einführung einer Vermögens- und einer Börsenumsatzsteuer zu prüfen, statt einfach eine Absenkung der Regelleistungen zu fordern.
Wolfgang Stadler,
Bundesvorsitzender